Seit 2008 gab es in Deutschland keine Einigung über die Urheberrechtsabgaben für CD- und DVD-Rohlinge. Nach einem zehnjährigen Rechtsstreit haben sich die Hersteller und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf einen Zahlungsplan geeinigt.
Hersteller wie Hama, Intenso, Maxell, Medion, Panasonic, Philips, Sony, Toshiba und Verbatim haben sich zum Informationskreis Aufnahmemedien (IM) zusammengeschlossen. Ab Januar 2018 zahlen sie für einfach beschreibbare CDs 1,25 Cent und für mehrfach beschreibbare 2,5 Cent. DVDs kosten je nach Speicherkapazität und Beschreibbarkeit zwischen 2,5 und 10 Cent pro Einheit. Die rückwirkenden Abgaben für die Jahre 2008 bis 2017 wurden nicht veröffentlicht, doch ein „wirtschaftlich vernünftiger Abschluss“ wurde erreicht. Laut IM-Vorsitzendem Rainald Ludewig bringt dies endlich Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Der Streit entstand durch den 2. Korb der Urheberrechtsreform 2008, der die Festlegung der Vergütungssätze den Verwertungsgesellschaften und Wirtschaftsverbänden überließ. Die Einigung über die Abgaben für CD- und DVD-Rohlinge schafft Zuversicht für weitere Verfahren. Dennoch kritisiert der IM das derzeitige Verfahren zur Streitbeilegung als ineffizient, da eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie ein Senat beim Oberlandesgericht München die gesamte Verfahrenslast tragen müssen.
Nur doof, dass die Dinger nun keiner mehr braucht.