Grundzüge der Athenischen Demokratie

Institutionen und Verfahren

(Schulprojekt Fehler möglich)

Alle Bürger Athens vertraten die Gesetze, sowohl die schaffende, überprüfende, als auch die ausführende Gewalt. Doch auch hier gab es Ausnahmen, denn Frauen, Sklaven und Metöken (ein dauerhaft in der jeweiligen Stadt lebender der Fremder) hatten dieses Recht nicht. Jeder Bürger konnte in der Volksversammlung wählen und dort wählten sie wiederum Bürger, die den „Beamtenstatus“ erhielten. Um an der Volksversammlung teilnehmen zu dürfen mussten sie in den Listen der „Demen“(ihre Verfassung war die Grundlage der staatlichen Organisation ) eingetragen sein. Jeder Bürger hatte dort ein Sprachrecht.

Die Volksversammlung (Ekklesia) konnte als das Machtzentrum der Athener bezeichnet werden. Doch kamen nicht immer alle 35.000 (c.a.) Bürger zu den Versammlungen. Allerdings sollen immer mindestens 6000 anwesend gewesen sein. Dabei handelte es sich um die Zahl, die benötigt wurde, um Beschlüsse zu verfassen. Der Rat der 500 (Boule) bereitete die Volksversammlung vor. Er setzte sich sich aus je 50 Vertretern der „Phylen“(Bezeichnung für die Stämme) zusammen. Der Ort, an dem die Versammlung stattfand wurde „Pnyx“ genannt. Es handelte sich dabei um einen Hügel. Die Volksversammlung wurde etwa 40 mal in einem Amtsjahr berufen. Veröffentlicht wurden die Termine auf dem jeweiligen Marktplatz. Themen dieser Veranstaltungen waren zum Beispiel politische Anklagen, aber auch Petitionen und Fragen des Kultes. Der vorbereitende Ausschuss (Prytanie), musste täglich einen Vorsitzenden auslosen.
Dadurch gab es keine Möglichkeit an eine ungleichmäßige Machtverteilung zu gelangen. Ein weiteres Verfahren war der sogenannte „Ostrakismus“. Das Scherbengericht. Dort konnten die Bürger politische Führer anklagen, wenn sie der Meinung waren, dass diese der Stadt einen zu großen Schaden zugefügt haben. Die Strafe war meist die zehnjährige Verbannung.

Ausgeführt wurde dieses Verfahren in 2 Stufen. Jedes Jahr konnte in der Volksversammlung entschieden werden, ob das Scherbengericht zusammen kommen
müsse oder nicht. 2 Monate nach der Bestätigung wurde das Gericht abgehalten. Jeder teilnehmende Bürger musste nun den Namen desjenigen, der verbannt werden sollte, auf eine Tonscherbe kratzen.

Das erste bekannte Scherbenverfahren wurde 487 v: Chr. Ausgetragen, das Letzte wiederum 417 v. Chr. . Auch die Gerichte waren von Bürgern geführt worden. Jeder Bürger über 30 durfte an ihnen teilnehmen. Auch hier gab es keine Berufsrichter. Es wurde ausschließlich von Laien geführt.

Zur Idee der Athenischen Demokratie zählte durchgängig die Vorstellung, dass jeder Bürger das Recht haben sollte sich daran zu beteiligen. Daraus resultierend wurden alle Amtsträger grundsätzlich durch das Los bestimmt. Die Amtszeit jedes Trägers war strikt begrenzt. Außerdem waren sie ständig verpflichtet Rechenschaft abzulegen. Nur die Ämter bei denen eine Qualifizierung notwendig war wurden genau bestimmt. Darunter fielen unter Anderem die Finanzverwaltung und das Militär. Ansonsten bestimmte das Symbol des Loses die Bürger und führte zu einer Gleichheit aller anerkannten Bürger. Um c.a 403 v. Chr. Wurde noch zusätzlich eine weitere Institution geschaffen. Die sog. Nomotheten.

Dadurch bekam die so gelobte Gleichheit einen Schlag, da diese Nomotheten und nur diese die wichtigen Gesetze durchsetzen sollten. Die Beschlüsse dieser Vereinigung brauchte kein Einverständnis der Volksversammlung. . Diese Vereinigung sollte die Demokratie schützen und dessen Vorstellungen schützen, da auch die Volksversammlungen nie frei von Gefühlen bzw. objektiv war. Eine weitere Möglichkeit war die Einführung eines weiteren Beschlusses, in der es die
Möglichkeit gab gegen die Gesetze der Volksversammlung zu klagen.

Athen – Vorbild für moderne Demokratien?

Alle Gewalten gingen damals direkt vom Volke aus, es gab auch keinen Unterschied von arm zu reich. Bei vielen gilt und galt deshalb die Athenische Demokratie, als die Demokratie überhaupt. Auch die daraus resultierenden Demokratien werden immer wieder gerne daran gemessen.

Handelt es sich deshalb um „die“ Demokratie? Viele Dinge haben sich in der Zeit geändert, besonders in Struktur und Voraussetzung. Im Gegensatz zu modernen Parteien kannte die Athenische Demokratie in Polis weder Parteien noch Parlament. Es hieß, dass in der Demokratie nur die Mehrheit regiert. Doch
die Minderheit stand loyal zu der Mehrheit, bzw. der getroffenen Entscheidung. Konflikte gab es dabei nicht oder durfte es nicht geben. Die Athenische Demokratie lebte von dem Engagement ihrer Bürger, da den Athenern auch räumlich Trennung von „Politgegnern“ fremd war.

Grenzen der Polisdemokratie

Dennoch waren nicht alle der Bewohner freie Bürger, denn zu den zirka 30.000 freien Bürgern kamen noch weitere Menschen, wie Sklaven, Frauen und Metöken. Diese hatten keine Rechte und waren von der Polisdemokratie ausgeschlossen. Menschenrechte, sowie Gleichheit aller, wie wir sie heute kennen, war in der damaligen Zeit vollkommen unbekannt. Aus diesem Grund konnte auch die Gleichheit vor Gericht o.ä nicht als direkte Freiheit erkannt werden, denn nur Bürger besaßen diese Vorzüge und auch nur dann, wenn sie eingetragen waren. Im Haushalt herrschte eine strenge Hierarchie und auch in der Volksversammlung waren soziale oder ökonomische Themen nicht vertreten. Erst die Seekriege brachte die Ruderer in die Bürgerschaft und machte die Polisdemokratie zu einer freien Demokratie. Das Seereich brachte auch Tribute und Zahlungen, aber dadurch war auch ein weiträumiger Warenaustausch möglich. Die Lebensart und die Demokratie brachte dennoch viele Kosten, die das Imperium zahlte. Dennoch war die Demokratie Athens recht überschaubar. Das ist ein weiterer Unterschied
zu den heutigen Bedingungen unserer großflächigen Demokratie. Einige Philosophen kritisierten nach einem kurzen Zusammenbruch der Demokratie eben
diese und bezeichneten sie als unlenkbares Schiff, dass auch durch Abstimmungen nicht gelenkt werden konnte.

Aristoteles zum Beispiel war auch nicht von der radikalen Demokratie überzeugt. Er war ein Anhänger der sog. Gemäßigten Demokratie, in der die Bürger nur die fähigsten Amtsträger wählten, die dann ihr Amt antraten. Doch die Herrschaft sollte zudem trotzdem unter Kontrolle stehen, sodass die Politik und das Land (Stadt) Stabilität aufweist. Diese Herrschaftsform sollte die heutige Moderne stark beeinflussen.

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