Fast fünf Jahre nach dem Verbot von Indymedia linksunten (Shortnews von TAKT) wurde das Ermittlungsverfahren wegen Bildung krimineller Vereinigungen am 12. Juli nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Das Verfahren wurde im Juli 2019 nach § 154d StPO wegen der laufenden Klage gegen das Verbot der linksradikalen Nachrichtenplattform unterbrochen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2020 die Klage gegen das Verbot abgewiesen hatte, nahm der Karlsruher Staatsanwalt Manuel Graulich die Ermittlungen nach § 129 StGB wieder auf. Allerdings konnte die Staatsanwaltschaft keine Beweise finden und hatte damit keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage. (Quelle: autonome-antifa.org)