Definition von Landesverrat laut dejure.org:
(1) Wer ein Staatsgeheimnis
1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen die beiden Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wegen Landesverrat, aufgrund zwei veröffentlichter Artikel, bzw. wegen der Bereitstellung von Dokumenten, die als geheim/vertraulich eingestuft wurden. Dieses Vorgehen stellt sich wirklich als „mehr als bedenklich“ dar. Ich bin kein Anwalt, aber ich sehe in den beiden Artikeln nicht, wie die Autoren mit den veröffentlichten Dokumenten die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nach Außen gefährden. Außer „die Fremde“ stelle die Bürger des deutschen Landes dar.
Betreffende Artikel
Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“
und
Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung
Bisherige Rechtssprechungen zu diesem Thema, also dem des Landesverrats, trifft man eher im Bereich von Spionagetätigkeiten an. Diese kann man sich hier einmal anschauen.
Wir gehen davon aus, dass dem Regierungsapparat eher die kritische Berichterstattung über die NSA/BND Affäre missfalle, weshalb diese versuche ein Exempel an einem kleinen Gegner zu statuieren. „Der kann sich nicht wehren“.
Falls euch der Generalbundesanwalt nur irgendwie grau im Gedächtnis herumschwirrt. Richtig! Das ist dieser, der der Meinung sei, es gäbe keine Hinweise auf einen Lauschangriff der NSA und sehe deshalb auch keinen Grund für Ermittlungen.
Bisherigen Rufen aus der Politik- und Presseszene wünscht man sich auch die Veröffentlichung der Dokumente auf den eigenen Seiten. Jedoch: Die Einschüchterung zeigt wohl Wirkung, bisher haben nur wenige die betreffenden Dokumente selbst veröffentlicht.
Wir sehen Netzpolitik.org als ein Vorbild an. Investigativer Journalismus** (**Stand 03.08.2015) gepaart mit der Sympathie einer „kleinen“ Blog-Seite, die durch ihre wichtige Arbeit zeigt, dass man nicht beim „Der Spiegel“ sitzen muss, um gute Nachrichten zu veröffentlichen.